Möglich ist:
- bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten
- ständige, begleitende Rechtsberatung von Arztpraxen und Unternehmen verschiedenster Branchen (Beratungsvertrag)
Nicht möglich ist:
- telefonische Erstberatung
- erfolgsabhängige Honorarvereinbarung