Grundsätzlich gilt:
Sie werden über die Kosten immer zuvor aufgeklärt. Wenn Sie wissen, was an Kosten auf Sie zu kommt, entscheiden Sie, ob Sie beraten und/oder vertreten werden wollen.
Jedes Anwaltshonorar ist zzgl. 19 % Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer zu zahlen.
I. Die Beratung
Zunächst schildern Sie den Sachverhalt in einem persönlichen Gespäch zwecks Abschätzung des Umfang der Beratung und der Schwierigkeit der Angelegenheit. Sodann sagt Ihnen Herr Rechtsanwalt Jeske was die Beratung kosten wird. Einigen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Jeske auf das Beratungshonorar, wird die Beratung direkt im Anschluss durchgeführt. Telefonische Erstberatung ist nicht möglich.
II. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Das Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die darin enthaltenen Gebührensätze orientieren sich am Streitwert, ferner nach einem Gebührenfaktor. In der Regel werden die mittleren Gebührenfaktoren in Ansatz gebracht. Bei Angelegenheiten mit besonderem Umfang und schwieriger Sach- und Rechtslage können über den Mittelwert hinausgehende Gebührenfaktoren in Ansatz gebracht werden.
2. Honorarvereinbarung
Je nach Fallgestaltung kommt auch der Abschluss einer Honorarvereinbarung in Betracht. Oftmals wird ein Stundenhonorar vereinbart. In festgelegten Abständen werden dann die geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet. Ein vom Erfolg abhängiges Honorar kann nicht vereinbart werden.